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Gemeinsame Presseerklärung der Krankenkassenverbände in Hessen

Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt/M., Kassel, Wiesbaden, den 03.03.2008

Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern die Selbsthilfe
gemeinsam

  • Arbeitsgemeinschaft in Hessen gegründet
  • Gesamtförderung mehr als 2,8 Millionen Euro
  • Antragsfrist endet am 31.03.2008

Die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben zum Jahresbeginn 2008 eine Arbeitsgemeinschaft GKV Selbsthilfeförderung Hessen (ARGE) eingerichtet, um die Selbsthilfegruppen1), Landesverbände der Selbsthilfe1) und Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen gemeinsam zu fördern. Aktuell liegen der ARGE GKV-Selbsthilfeförderung Hessen rd. 500 Anträge auf Förderung von Selbsthilfegruppen vor; mehr als 1.100 Selbsthilfegruppen, die sich mit Erkrankungen beschäftigen, haben aufgrund ihres Antrages in 2007 eine pauschale und/oder eine projektbezogene Förderung von einer oder mehreren der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen erhalten.

Für die Selbsthilfeförderung stellen die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen in diesem Jahr einen Betrag von 0,56 Euro pro Versicherten zur Förderung der Selbsthilfe bereit. Insgesamt stehen somit für die drei hessischen Selbsthilfeebenen rund 2,8 Mio. Euro an Fördergeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Eine Hälfte des Förderbetrages fließt in einen kassenartenübergreifenden, gemeinsamen Finanztopf. Hieraus werden - nach Abzug eines 20-prozentigen Anteils für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe - die pauschalen Fördermittel für die hessische Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.

Auch kassenindividuelle Förderung möglich

Neben der kassenartenübergreifenden Förderung (= Pauschalförderung) steht die zweite Hälfte des o.a. Gesamtförderbetrages - nämlich ca. 1,4 Mio. Euro - im Rahmen der kassenindividuellen Förderung für die projektbezogene Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Landesverbänden zur Verfügung.

Vereinfachte Antragsstellung

Alle SHGen, SH-LVs und SHKen, die im Jahr 2007 gefördert wurden, haben Ende 2007 von der ARGE die Antragsunterlagen für 2008 zugesandt bekommen. Anträge auf kassenindividuelle Förderung können die SHGen und SH-LV bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen bzw. bei deren Verbänden anfordern.

Schnell noch Antrag stellen

Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die in diesem Jahr pauschale Fördergelder für Ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis zum 31. März 2008 entsprechende Anträge bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen. Die Anschrift der ARGE lautet:

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Für Rückfragen zum Antragsverfahren wurde eine kostenfreie
Rufnummer unter 0800/0201112 eingerichtet. Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Förderung gibt es bei der ARGE, den Dienststellen aller Gesetzlichen Krankenkassen und bei den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen. Zusätzlich können die Anträge von einigen Internetseiten der Gesetzlichen Krankenkassen und Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen
heruntergeladen werden.

1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis