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Behandlung ist ein längerfristiger, vertraglich vereinbarter Prozess, bei dem eine detailierte Zieldefinition vorgenommen wird. Nach Motivationsklärung, Diagnostik und Indikationsstellung erfolgt ein ressourcenorientiertes, zielgerichtetes therapeutisches Vorgehen. Mit Hilfe angemessener psychotherapeutischer Interventionen werden Kompetenzen auf- und ausgebaut. Die Behandlung zielt auf eine Neuorientierung und Veränderung auf kognitiver, psychischer und sozialer Ebene sowie im Bereich des Handelns. (Auszug aus dem Rahmenhandbuch zur Qualitätsentwicklung der diakonischen Suchthilfe in den beiden Diakonischen Werken Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau) Stationäre Einrichtungen: Haus Burgwald gGmbH * Einrichtungen der Stiftung Waldmühle: * Lebenswende e.V. Drogenhilfe
Die Stiftung Waldmühle wurde 1981 auf Initiative des Evangelischen Vereins für Innere Mission Frankfurt gegründet. Sie ist diakonischer Träger von neun Suchthilfeangeboten (ca. 85 Plätze), die sich in Frankfurt, Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg befinden. Die Stiftung Waldmühle ist Bestandteil der hessischen Suchtkrankenhilfe und als solcher unter anderem von der hessischen Landesregierung, dem Landeswohlfahrtsverband und der Deutschen Rentenversicherung anerkannt.
Dieses Projekt richtet sich an Betriebe, öffentliche oder soziale Einrichtungen und Einzelpersonen, die Schulungs-, Beratungs- und/oder ambulante Therapieangebote in Anspruch nehmen möchten.
Die Übergangseinrichtung stellt ein unmittelbares, befristetes, stationäres Angebot für Drogenabhängige dar, die aus der "Szene" aussteigen wollen bzw. bei denen verhindert werden soll, dass sie wieder dorthin gelangen. Die Aufnahme erfolgt ohne Kostenübernahmebescheid. Die Bewerberinnen müssen bei Aufnahme "clean" sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate.
Das Therapiezentrum ist eine stationäre Entwöhnungseinrichtung (Rena-Klinik), in der Drogenabhängige ein Leben ohne Drogen einüben. Für die Aufnahme ist das Vorliegen eines Kostenübernahmebescheides Voraussetzung. Die Bewerberinnen müssen bei Aufnahme "clean" sein. Die Aufenthaltsdauer beträgt 3 bis 10 Monate. Seit dem 08.03.2006 werden auch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und Kombitherapie (zunächst stationär und danach ambulant) für Suchtkranke angeboten.
In diesen Wohngemeinschaften bzw. im Betreuten Einzelwohnen erproben Drogenabhängige, die aufgrund ihrer Bäografie oder bedingt durch aktuelle Lebensumstände noch nicht selbstständig leben können, ihre Lebensentwürfe unter realen Bedingungen. Die Aufnahme erfolgt im Einvernehmen mit dem örtlichen Sozialhilfeträger und dem LWV Hessen im Rahmen der Hilfeplankonferenz Darmstadt / Darmstadt-Dieburg. Die Aufenthaltsdauer beträgt durchschnittlich ein Jahr.
Das Arbeits- und Beschäftigungsprojekt bietet Klient/-innen die Möglichkeit, gewalt- und drogenfrei ihre berufliche oder schulische (Re-)Integration zu beginnen bzw. fortzusetzen. Hierfür stehen Beschäftigungs- und Arbeitsplätze sowie Beratungsangebote zur Verfügung. Das Angebot ist befristet.
In diesem Haus werden HlV-infizierte Drogenabhängige betreut. Die Aufnahme erfolgt im Einvernehmen mit dem zuständigen Sozialhiffeträger. Die Aufenthaltsdauer ist prinzipiell nicht befristet. Sie hängt von der körperlichen und psychosozialen Verfassung und dem Lebensentwurf des Bewohners bzw. der Bewohnerin ab. |